- Autor: FMK
- Datum: 24. Mai 2021
Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, hat die Landesregierung NRW beschlossen, die noch ausstehenden Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe 2020 -anstatt im Frühjahr 2021- voraussichtlich erst Mitte Juni 2021 zu versenden.
In diesem Zuge wurde auch die Frist zur Rückzahlung von gegebenenfalls zu viel erhaltenen Mitteln auf nun Ende Oktober 2022 verlängert. Angaben über den tatsächlichen Liquiditätsengpass sollen bis Mitte Juni von den Soforthilfeempfängern erfolgen, insofern nicht bereits auf freiwilliger Basis vorab abgerechnet wurde.
Härtefallhilfe NRW
Waren Unternehmen und Selbstständige bisher aufgrund von speziellen Fallkonstruktionen nicht für die bestehenden Hilfsprogramme antragsberechtigt, liegt aber eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vor, so soll zukünftig die Härtefallhilfe NRW eben solche potentiellen Empfänger mit einer maximalen Förderhöhe von EUR 100.000 unterstützen.
Die Höhe der Förderung bemisst sich analog zu den Überbrückungshilfen an den förderfähigen Fixkosten; über die tatsächlich ausgezahlte Förderhöhe sowie über die Antragsberechtigung selbst entscheidet eine eigens eingerichtete Härtefallkommission des Wirtschaftsministeriums.
Auch die Härtefallhilfe kann ausschließlich über prüfende Dritte und beginnend ab KW 20 über das länderübergreifende Antragsportal gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de
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